Die Qualität des Trinkwassers wird durch Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO), an der sich die Trinkwasserrichtlinie der EU (EG-Richtlinie 83/98) bzw. die nationalen Trinkwasserverordnungen orientieren, definiert. Darüber hinaus gibt es nationale Normen und Prüfstellen für Verfahren und Materialien im Bereich des Trinkwassers, wie z. B. den DVGW. In den Verordnungen werden unter anderem die zu prüfenden Stoffe im Trinkwasser und die dazugehörigen zulässigen Grenzwerte (z. B. in µg/l) sowie die Häufigkeit der durchzuführenden Messungen festgelegt. Ein Problem dabei ist, dass durch die Analysen nicht alle denkbaren oder bekannten Belastungen erfasst werden.
Die WHO verlangt von 200 Stoffen wegen ihrer bekannten Auswirkung auf die Gesundheit, dass sie geprüft werden. Nach der deutschen Trinkwasserverordnung sind insgesamt nur 33 möglicherweise im Wasser befindliche Stoffe mit zugehörigen Grenzwerten genannt, die bei einer vollständigen Trinkwasseruntersuchung geprüft werden müssten. Allerdings wurde ein Indikatorprinzip umgesetzt, damit wird gruppenweise die Wahrscheinlichkeit für die Belastung mit verwandten Stoffen einschätzbar gemacht, so steht Escherichia coli für alle Fäkalkeime und die Summe von Quecksilber, Blei und Cadmium steht für alle Schwermetalle.
Am 28. Juli 2010 erklärte die UN-Vollversammlung auf Antrag Boliviens den Zugang zu sauberem Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung zu Menschenrechten. 122 Länder stimmten dem Antrag ohne Gegenstimme zu. 41 Länder enthielten sich der Stimme, darunter USA, Kanada und 18 EU-Staaten.