Nachhaltigkeit
Seit ihrer Gründung im Jahr 1990 ist es Philosophie und Auftrag der BWT, ökologisch und ökonomisch optimierte Produkte zu entwickeln, zu erzeugen und zu vertreiben. „Wasseraufbereitung mit Verantwortung“ und der damit untrennbare Begriff der Nachhaltigkeit schafft ein hohes Maß an Identifi kation der Menschen in unserem Unternehmen.
Der Begriff Nachhaltigkeit bzw. nachhaltige Entwicklung gilt seit einigen Jahren als Leitbild für eine zukunftsfähige Entwicklung („Sustainable Development“) der Menschheit. Der Brundtland-Report („Our Common Future“, 1987) defi niert Sustainable Development als eine Handlungsweise, „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“
„Corporate Social Responsibility“ (abgekürzt „CSR“ oder „Unternehmerische Sozialverantwortung“) ist der freiwillige Beitrag der Wirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung. Laut Europäischer Kommission ist CSR ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren.

Eine der ersten und bedeutendsten weltweiten Initiative, die führende Unternehmen der Privatwirtschaft als zentrale Partner zur Lösung von sozialen und umweltrelevanten Herausforderungen einlud, ist der im Januar 1999 ins Leben gerufene Global Compact der Vereinten Nationen (UN). Anlässlich des Weltwirtschaftsforums (WEF) am 31. Jänner 1999 lud UN-Generalsekretär Kofi Annan Führungskräfte aus der Wirtschaft ein, sich an dieser internationalen Initiative zu beteiligen. Heute wird diese Initiative von etwa 4.700 Unternehmen aus 130 Ländern sowie von Arbeitnehmervertretern und der Zivilgesellschaft getragen.
Die Mitglieder verpfl ichten sich zu gemeinsamen Zielen der Umsetzung und Einhaltung von zehn
Prinzipien des Global Compact aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. Die BWT hat in allen Bereichen der Prinzipien Maßnahmen zu deren Umsetzung ergriffen.
| Menschenrechte
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| Prinzip 1: |
Unternehmen sollen den Schutz international proklamierter Menschenrechte respektieren und unterstützen. |
| Prinzip 2: |
Unternehmen sollen sich nicht am Missbrauch von Menschenrechten mitschuldig machen. |
| Arbeitsstandards |
| Prinzip 3: |
Unternehmen sollen die Vereinsfreiheit und Tarifautonomie hochhalten; |
| Prinzip 4: |
das Verbot von allen Formen der Zwangsarbeit; |
| Prinzip 5: |
das Verbot von Kinderarbeit; |
| Prinzip 6: |
das Verbot von Diskriminierung bezüglich Anstellung und Beschäftigung. |
| Umwelt |
| Prinzip 7: |
Unternehmen sollen einen vorbeugenden Ansatz zum Umweltschutz wählen; |
| Prinzip 8: |
Initiativen zur Verbreitung eines größeren Verantwortungsbewusstseins für die Umwelt ergreifen; |
| Prinzip 9: |
die Entwicklung von umweltfreundlichen Technologien fördern. |
| Anti-Korruption |
| Prinzip 10: |
Unternehmen sollen allen Formen der Korruption einschließlich Erpressung und Bestechung entgegenwirken. |